
- Alle genannten Preise, Beträge und Zahlungen sind in Euro.
- Der quotierte Preis beinhaltet keinen Bodentransport, es sei denn dieser wurde separat aufgeführt. EAA kann den Bodentransport auf Kundenwunsch organisieren. Basierend auf die tatsächlich angefallenen Kosten wird der Betrag für Bodentransport separat berechnet. Bei Erhalt der Lieferantenrechnung wird der Kunde eine separate Rechnung von EAA bekommen. Der Aufschlag durch EAA beträgt 10%.
- Spätestens 1 Stunde vor Abflug bekommt EAA einen schriftlichen medizinischen Bericht über den/die Patienten vom Auftraggeber. Falls dieser Bericht nicht bis zum Abflug vorliegt, kann die EAA den Flug entsprechend verschieben. Wenn dieser aufgrund der Flugdienst- und Ruhezeiten der Besatzung nicht mehr legal durchgeführt werden kann, wird die EAA den Flug absagen und eine Stornogebühr von 20% des Flugpreises zuzüglich bereits angefallener Kosten in Rechnung stellen.
- Muss der Flug ungeplant in SEA-/LOWLEVEL Kabinendruckhöhe durchgeführt werden, wird ein Aufschlag von 10 % auf den Standardpreis für die Beförderungsstrecke berechnet.
- Um das Transportrisiko möglichst gering zu halten, werden wir vor jedem Transport mit dem behandelnden Arzt (oder einer Person, die den Patienten ausreichend gut kennt) Kontakt aufnehmen und uns über das Krankheitsbild und eventuell mögliche Probleme informieren. Trotz dieses Vorgesprächs können allerdings Komplikationen nicht völlig ausgeschlossen werden, da jeder Transport für einen Kranken eine zusätzliche Belastung darstellt. (Unbequemere Lagerung im Vergleich zum Krankenhausbett, ungünstigere klimatische Verhältnisse im Transportmittel, enger Patientenraum, Luftdruckschwankungen bei Flügen usw.). Die meisten Komplikationen beeinträchtigen eher nur das Wohlbefinden des Patienten, jedoch bei bestimmten Krankheitsbildern (z.B. Erkrankungen des Herzens oder der Lunge) kann es bei Flügen durch physikalische Gesetzmäßigkeiten während des Fluges zu einer Verschlechterung des Krankheitsbildes kommen. Komplikationen sind zum Glück sehr selten und können durch unsere medizinische Ausrüstung in der Regel gut behandelt werden.
- Bodenzeiten mit mehr als 2 Stunden bei Patientenübernahme- bzw. übergabe werden pro angefangene Stunde 400.- EUR berechnet.
- Der Flugarzt hat das Recht einen geplanten Tarmac-Transport (Anlieferung bzw. Abtransport ohne Begleitung der EAA-Crew) abzulehnen, wenn es notwendig ist, den Patienten auf dem Bodentransport intensivmedizinisch zu betreuen.
- Für den Fall, dass dadurch eine ungeplante Übernachtung für die Crew am Zielort notwendig wird, werden die aktuellen Kosten für die Übernachtung berechnet, aber mindestens 600.- EUR.
- Wenn der Flug während der Nachtzeiten durchgeführt werden soll (22h00 - 06h00 Ortszeit), wird ein Aufschlag von 15% des Flugpreises, mindestens aber € 2000.- berechnet.
- Der Flugarzt hat das Recht die Mitnahme eines Patienten zu verweigern, wenn sich vor Ort die med. Gesamtsituation gravierend gegenüber dem medizinischen Bericht verändert darstellt und durch einen Transport der Patient in Lebensgefahr gebracht werden würde. In diesem Fall werden die Gesamtkosten des Einsatzes dem Kunden in Rechnung gestellt. EAA wird den Auftraggeber darüber informieren und nach Rücksprache mit ihm weiter verfahren.
- Sollte aus Gründen, welche die EAA nicht zu vertreten hat, der geplante Zielflughafen nicht mehr anzufliegen sein (Wetterbedingungen, Flugplatzschließung aus aktuellem Anlass), wird der nächst verfügbare Flughafen angeflogen. Die dadurch entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
- Sollte aus unerwarteten Gründen (z.B. technische Probleme) Verspätungen entstehen, ausgenommen bei groben Verschulden oder Vorsatz, hat die EAA das Recht, den Flug entsprechend zeitlich neu zu planen. Wenn sich dadurch eine Verzögerung um mehr als 6 Stunden ergibt, hat der Kunde das Recht, den Flug zu stornieren ohne dass Stornokosten anfallen. In diesem Fall werden nur die angefallenen Kosten dem Kunden berechnet.
- Sollte bei unvorhersehbaren und unvermeidbaren Komplikationen ein Abbruch des Transportes unvermeidbar sein und der Patient vorübergehend in ein Krankenhaus gebracht werden müssen, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. EAA ist nicht verantwortlich für die Übernahme der dadurch anfallenden Krankenhauskosten.
- Wenn Verzögerungen während der Durchführung des Fluges auftreten, die nicht durch EAA verursacht wurden und dadurch Unkosten entstehen (z.B. Übernachtung, Kosten für Nachtlandung,...) werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Die Haftung der EAA beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Transport von Passagieren, Gepäck oder Fracht wird unter den Bestimmungen des Warschauer Abkommens durchgeführt. EAA übernimmt keine Verantwortung bei Zwischenfällen durch höhere Gewalt wie z.B. Streik, Krieg oder Sabotage.
- Im Falle dass die EAA von einem Makler/Broker im Interesse Dritter beauftragt wurde, verpflichtet sich der Makler/Broker für die Obliegenheit des Kunden bezüglich dieser Vereinbahrung.
- Das Gepäck ist auf 1 Reisetasche (max. 10kg) beschränkt. Weiteres mitgebrachtes Gepäck wird vor Ort belassen! EAA ist nicht verantwortlich für zurückgelassenes Gepäck. Bitte beachten Sie, dass die Flugbesatzung berechtigt ist, den Inhalt des Gepäcks aus Sicherheitsgründen gemäß dem Luftrecht zu kontrollieren.
- Begleitperson: Die Mitnahme einer Begleitperson muss grundsätzlich mit der Alarmzentrale abgesprochen werden und ist grundsätzlich vorbehaltlich der Zustimmung des Flugarztes.
- Stornogebühren: Wenn der Auftrag im Zeitraum von Auftragserteilung und 8 h vor dem Abflug storniert wird, werden die bis dahin entstanden Unkosten plus eine Entschädigungssumme von 10% des vereinbarten Flugpreises in Rechnung gestellt. Stornierungen zwischen 8 h vor Abflug bis zum geplanten Start werden mit 20% des Flugpreises zuzüglich der bis dahin entstanden Unkosten in Rechnung gestellt. Wenn das Flugzeug bereits gestartet ist, wird eine Entschädigung in Höhe der bereits geflogenen Flugminuten zuzüglich der entstandenen Unkosten (mindestens aber 40% des Flugpreises) berechnet.
- Bezahlung: innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Nach der schriftlichen Zustimmung unterliegt die Flugdurchführung den Verkehrsrechten und allen notwendigen behördlichen Genehmigungen.
- Sämtliche Mitteilungen und andere Absprachen zwischen den Parteien müssen schriftlich und in bestätigter Form mit angeforderter Rückantwort übermittelt werden.
- Im Falle, dass Teile der generellen Bedingungen ungültig werden, sind die verbleibenden Paragraphen davon nicht berührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Luxemburg.